Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen joppeberlin und dem /der AuftraggeberIn. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der/die AuftraggeberIn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn joppeberlin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des/der AuftraggeberIn den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn joppeberlin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. joppeberlin räumt dem /der AuftraggeberIn Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von joppeberlin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt joppeberlin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. joppeberlin überträgt dem /der AuftraggeberIn die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und joppeberlin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den /die AuftraggeberIn an diese über. joppeberlin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. joppeberlin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und in Veröffentlichungen über das Produkt als UrheberIn genannt zu werden. Verletzt der /die AuftraggeberIn das Recht auf Namensnennung, ist er /sie verpflichtet, joppeberlin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von joppeberlin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Vorschläge und sonstige Mitarbeit der/des AuftraggeberIn und seiner/ihrer MitarbeiterInnen und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist joppeberlin berechtigt Teilvergütungen zu verlangen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte
Abschlagszahlungen zu leisten. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Bei Zahlungsverzug werden pro angefangenen Monat Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Mahnbetrags fällig.
4. Fremdleistungen
joppeberlin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des/der AuftraggeberIn zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von joppeberlin abgeschlossen werden, ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet,
joppeberlin von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. Sonderausgaben und Reisekosten
Auslagen für zur Erfüllung des Auftrags notwendige spezielle Materialien, Dummies, Fotos etc. sind von dem/der AuftraggeberIn zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem/der AuftraggeberIn abgesprochen sind, sind von dem/der AuftraggeberIn zu erstatten.
6. Herausgabe von Daten
joppeberlin ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten herauszugeben. Eine Herausgabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat joppeberlin dem/der AuftraggeberIn Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von joppeberlin verändert werden. joppeberlin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von joppeberlin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des/der AuftraggeberIn entstehen.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch joppeberlin erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. joppeberlin ist berechtigt, hierbei nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. joppeberlin haftet für Fehler nur bei
eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Druckerzeugnissen überlässt der/die AuftraggeberIn joppeberlin fünfzehn einwandfreie Belege unentgeltlich. joppeberlin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ausführungsplanungen von Entwürfen für Raumplanungen, die auf Basis eines Entwurfs von joppeberlin erfolgen, werden von joppeberlin nicht übernommen. Diese liegen ausnahmslos in der Verantwortung der ausführenden Gewerke.
Konzept und Gestaltung
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der/die AuftraggeberIn während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die AuftraggeberIn zu vertreten hat, kann joppeberlin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der/die AuftraggeberIn versichert, dass sie zur Verwendung aller von joppeberlin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der/die AuftraggeberIn joppeberlin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Haftung und Schadenersatz
joppeberlin haftet nur für Schäden, die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Mit der schriftlichen Abnahme des Werkes
übernimmt der/die AuftraggeberIn die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. joppeberlin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des/der AuftraggeberIn. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei joppeberlin
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Bei Ausführungsplanungen für Stände/Läden/Shops, die auf Basis eines Entwurfs von joppeberlin gemacht werden, übernimmt joppeberlin keine Haftung. Diese liegt ausschließlich bei den ausführenden
Gewerken.
10. Künstlersozialkasse
Der Sorgfaltspflicht genügend sei darauf hingewiesen, dass die künstlerische Tätigkeit von joppeberlin Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abführung des/der AuftraggeberIn an die Künstlersozialkasse ist.
11. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.